STAATSSTREICH VEREITELT: AFD-RICHTERIN WOLLTE BEWAFFNETEN UMSTURZ

Heute morgen kam es zur größten Razzia in der bundesdeutschen Geschichte: In 11 Bundesländern durchsuchten Einsatzkräfte 130 Wohnhäuser und Büros, gegen 51 Personen, die eine Terrorzelle gebildet haben sollen, wurde ermittelt, 25 von ihnen wurden verhaftet. Der Vorwurf: Die Reichsbürger-Gruppe plante den bewaffneten Umsturz. Im Zentrum der Ermittlungen: Eine AfD-Politikerin.

Sie wollten die Republik zerstören. Und sie waren schwer bewaffnet.

Die Reichsbürger-Terrorzelle um die ehemalige AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann, den Unternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuss und Oberstleutnant Rüdiger von P. hatte den gewaltsamen Umsturz geplant und offenbar bereits vorbereitet. Dabei nutzen sie neben P.s Kontakten in die Bundeswehr – die Gruppe soll eng mit dem Kommando Spezialkräfte und weiteren Bundeswehr-Einheiten vernetzt gewesen sein – auch die Verbindungen von Malsack-Winkemann in die Justiz, denn seitdem die aus dem Bundestag ausgeschieden ist, ARBEITET DIE MUTMASSLICHE TERRORISTIN WIEDER ALS RICHTERIN IN BERLIN.

Unteranderem “Kontraste” berichtet Live von der Razzia auf Twitter:

VERSCHWÖRUNGS-TERROR MIT SYSTEM

Konkret soll die Terrorgruppe dabei das “Deutsche Reich” in den Grenzen von 1871 wiederherstellen wollen. Sie soll  dafür geplant haben, das Reichstagsgebäude zu stürmen, durch Anschläge auf die Stromversorgung bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen und die Bundesregierung abzusetzen, um dann die Macht zu übernehmen. Ihr “Regierungs-Team” soll sich die Gruppe bereits ausgeguckt haben. KOMMENTAR DER ERMITTLER*INNEN: “DAS SPRENGT ALLE DIMENSIONEN!”

Die Gruppe zeigt aber, wie eng die Verschwörungstheoretiker*innen-Szene in Deutschland vernetzt ist. Denn auch bekannte Corona-Leugner*innen wie die Verdächtigen der geplanten Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gehören zu ihrem Umfeld. Gegen sie ermittelt nun der Generalbundesanwalt. Er wird unterstützt vom Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern, dem Verfassungsschutz und vom Militärischen Abschirmdienst. DER STAAT BRAUCHT ALLE KRÄFTE UM SICH GEGEN DIESE TERRORIST*INNEN ZU WEHREN!

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AFD SCHICKTE TERRORISTIN IN DEN BUNDESTAG

Besonders brisant an der Mitverschwörung von Birgit Malsack-Winkemann: Sie war nicht nur in der letzten Legislaturperiode Abgeordnete im Bundestag, sondern ist heute auch noch eine der ersten Nachrücker*innen der AfD für das Parlament. Heißt: Scheiden AfD-MdBs aus Berlin aus dem Bundestag aus, könnte TERRORISTIN MALSACK-WINKEMANN wieder in den Bundestag einziehen.

Terrorverbindungen sind in der AfD also parlaments-fähig.

Und: Malsack-Winkemann arbeitet in Berlin als RICHTERIN. Ein Versuch, sie nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag an einer Rückkehr in den Justizdienst zu hindern und in den Ruhestand zu versetzen scheiterte. Die offensichtlich überholte Begründung der zuständigen Dienstaufsicht: Eine rechtsextreme Gesinnung könnte ihr nicht nachgewiesen werden…

Eine Fehlbewertung die beinahe im Staatsstreich geendet wäre!

ZERSCHLAGUNG EINER TERRORZELLE IST NICHT GENUG

Und das ist auch das krasseste an den ersten Ermittlungserkenntnis: Einmal mehr zeigt sie, wie behäbig der Staat beim Kampf gegen rechts ist. Auch wenn er am Ende wehrhaft ist. Gleichzeitig führen sie uns noch einmal aufs bitterste vor Augen wie groß die Gefahr von rechts für unsere Demokratie ist: Nämlich existenziell.

Deswegen darf der heutige Tag auch nicht ohne Konsequenzen bleiben. Es braucht Maßnahmen gegen RECHTSTERROR-NETZWERKE im Staatsdienst und mehr Nachdruck beim Versuch FASCHO-RICHTER*INNEN aus den Justizpalästen zu werfen. Schluss mit den rassistischen Debatten über Zuwanderung und Staatsbürgerschaft, her mit dem Bewusstsein, dass die Feinde der Demokratie rechts stehen. Und endlich alle darüber reden müssen!

Vor allem aber braucht es endlich erbitterte Maßnahmen gegen die AfD. Denn die Partei von Birgit Malsack-Winkemann hat offenbar nicht nur Verbindungen zu TERROR-CLIQUEN, sondern gehört ihnen selbst an. DIE AFD IST DER POLITISCHE ARM DES RECHTSTERRORISMUS IN DEUTSCHLAND.

Klar: Die Hürden für ein Parteienverbot sind zurecht hoch. Aber das zweite NPD-Verbotsverfahren vor fünf Jahren scheiterte nicht daran, dass der NPD ihre Verfassungsfeindlichkeit nicht nachgewiesen worden wäre, sondern daran, dass die Verfassungsrichter*innen befanden, dass sie schlicht zu irrelevant für ein Verbot wäre.

Für die AfD, die im Bundestag und in 15 der 16 Landesparlamente sitzt, gilt dieses Argument nicht.

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Geschrieben von: Technik Team

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