Inklusion am Arbeitsplatz: Heil will Firmenbosse zu ihrem Glück zwingen

Menschen mit Be_hinderung werden oft diskriminiert. Und erst recht am Arbeitsplatz. Viele Arbeitgeber*innen weigern sich be_hinderten Menschen einen Job zu geben, selbst wenn sie besser qualifiziert sind als Bewerber*innen ohne Be_hinderung. Damit muss Schluss sein!

Der Inklusionsbarometer der Aktion Mensch kam im Jahr 2022 zu einem vernichtenden Fazit: “Trotz des Fachkräftemangels missachtet der Arbeitsmarkt weiter die Potenziale von Menschen mit Behinderung”!

Wirtschaft versagt wider besseren Wissens

Alle Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeiter*innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, schwerbe_hinderte Menschen einzustellen und dauerhaft zu beschäftigen. Je mehr Mitarbeitende ein Unternehmen hat, desto mehr Schwerbe_hinderte müssen darunter sein. In Deutschland sind das fast 175.000 Firmen. Doch nur 40% der Unternehmen beschäftigen ausreichend schwerbe_hinderte Kolleg*innen. Jede vierte der 175.000 Firmen beschäftigt TROTZ VORGABE gar keine schwerbe_hinderte Person.

Diese Firmen zahlen lieber die gesetzlich vorgesehene Strafzahlung, mit der die Inklusion be_hinderter Arbeitnehmer*innen in anderen Unternehmen erleichtert werden soll. Und sie verschwenden so eine Menge Potenzial. Denn es gibt ganz unterschiedliche Arten von Be_hinderungen, nur ganz wenige machen einen Einsatz am ersten Arbeitsmarkt wirklich unmöglich.

Oft brauchen Kolleg*innen nämlich lediglich Unterstützung. Rollstuhlfahrer*innen benötigen zum Beispiel einen barrierefreien Zugang zum Arbeitsplatz. Nicht-Sehende brauchen Assistenzsysteme für den Computer. All das ist verfügbar. Und die Unternehmen werden bei der Anschaffung sogar vom Integrationsamt finanziell unterstützt.

Doch zurück zum Integrationsbarometer. Denn der macht auch Mut: 80% der Unternehmen, die Be_hinderte beschäftigen, gaben in einer repräsentativen Befragung an, im Arbeitsalltag keinen Leistungsunterschied zwischen be_hinderten und nicht-be_hinderten Mitarbeiter*innen zu erkennen.

Die Arbeitnehmer*innen erleben das genauso: 89 Prozent bestätigen, dass sie ihren beruflichen Qualifikationen entsprechend eingesetzt werden. Gleichzeitig erweisen sich bestehende Arbeitsverhältnisse als stabil – im Jahr 2021 gab es mit 19.746 so wenig Anträge auf Kündigung von Menschen mit Behinderung wie noch nie seit Erscheinen des ersten Inklusionsbarometers.

Fordern und Fördern – Endlich mal für Unternehmen

All das zeigt: Die Inklusion von Menschen mit Be_hinderung in den Arbeitsmarkt ist nicht nur ein Gebot des Respekts – sie ist auch wirtschaftlich vernünftig.

Zeit also, dass es den Arbeitgeber*innen, die sich dem wider besseren Willens verweigern, an den Kragen geht!

Das findet auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Und hat heute ein Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes in den Bundestag eingebracht.

Dabei zielt das Gesetz auf beide Gruppen von Unternehmen ab: Die, die keine be_hinderten Kolleg*innen beschäftigen, sollen zukünftig deutlich höhere Strafen zahlen müssen. Und die, die sich um Inklusion am Arbeitsplatz bemühen, sollen dabei besser unterstützt werden. Unter anderem sollen Anträge beim Integrationsamt als bewilligt gelten, wenn sie nach sechs Wochen IMMER NOCH NICHT bearbeitet wurden. Und die Förderung von sogenannten Behindertenwerkstätten soll gestrichen werden.

Hubertus Heil: “Die Zeit der Ausreden muss vorbei sein. Es ist ökonomischer Unfug, die Potenziale nicht zu erkennen! Aber es ist auch sozial ungerecht!”

Krass, dass man Arbeitgeber*innen ANDAUERND zu ihrem Glück zwingen muss.

Aber gut für Inklusion und Gerechtigkeit, dass das in dieser Frage jetzt endlich passiert.


Geschrieben von: Technik Team

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