ENDLICH “eine echte Fehlerkultur” etablieren – Bundestag will mit neuem Job Vertrauen in den Rechtsstaat stärken

Im Januar soll Uli Grötsch (SPD) einen neuen Job antreten: Der Polizist soll erster Polizeibeauftragter des Bundestages werden. Was er dann darf, verrät REVOLTE.

Seit 2013 sitzt Uli Grötsch für die SPD im Bundestag. Dort engagiert er sich unter anderem für die Aufarbeitung des NSU-Terrors.

Vorher arbeitete er als Polizist.

Und geht es nach der Ampel-Koalition, hat der Mann aus der Oberpfalz ab Januar einen neuen Job, der genau zwischen diesen beiden Welten liegt.

Grötsch soll der erste Polizeibeauftragte des Bundestages werden!

Darauf, dass diese Position neu geschaffen wird, haben sich SPD, Grüne und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt.

Das Besondere: Das Gesetz, das die Umsetzung regelt und Anfang Januar beschlossen werden soll, hat nun aber kein Ampel-Ministerium erarbeitet, sondern Abgeordnete des Bundestags. Die wollen so die Unabhängigkeit des neuen Mannes von der Regierung betonen.

Mehr Transparenz und eine unabhängige Kontroll- und Beschwerdestelle

Aber was ist ein Polizeibeauftragter? Was wird Uli Grötsch ab Januar machen?

Der Polizeibeauftragte wird Fehlverhalten und strukturelle Mängel in der Polizei untersuchen, heißt es im Gesetzentwurf. Er hat also jede Menge zu tun.

Sowohl Bür­ge­r*in­nen als auch Beschäftigte der Bundespolizei, des BKA oder der Bundestagspolizei sollen ihm dabei helfen und entsprechende Vorfälle melden können.

Einmal im Jahr soll Grötsch dann öffentlich über den Zustand der Polizei und die demokratische Standfestigkeit ihrer Mitarbeiter*innen Bericht erstatten. Öffentlich, versteht sich.

So soll mit dem Amt das „Vertrauen in die Polizei gestärkt“ werden, heißt es im Entwurf.

Angesiedelt wird das neue Amt im Bundestag, der Polizeibeauftragte soll dort unabhängig und mit mehreren Mitarbeitenden arbeiten. Wie viele, wird jeweils im Bundeshaushalt festgelegt. Fünf Jahre dauert seine Amtszeit, eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Rechte Regierungen könnten Grötsch blockieren

Außerdem soll der Beauftragte künftig auch bei laufenden Ermittlungen eigene Untersuchungen durchführen können – sofern die Ermittlungen dadurch nicht gefährdet werden. Hinweisgebenden kann er Anonymität zusagen. Wichtig, damit Betroffene ihm Vertrauen können. Auch kann er von Polizei und Behörden Stellungnahmen einholen oder Akten anfordern.

Einziger Haken, der es aber in sich hat: Bei „zwingenden, darzulegenden Geheimhaltungsgründen“ darf ihm Akteneinsicht verweigert werden – worüber dann jeweils das Bundesinnenministerium entscheiden soll. Eine rechtsgerichtete Regierung könnte seine Arbeit so also zumindest blockieren.

Und dass diese Gefahr besteht, zeigt die Reaktion der Opposition auf das Vorhaben. Unions-Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) nannte das Projekt nämlich „überflüssig“. Die Ampel, behauptete Lindholz, offenbare ihr „grundsätzliches Misstrauen“ gegenüber der Polizei.

Aha.

Eine echte Fehlerkultur: DAS braucht eine demokratische Polizei

Dass das nicht stimmt, machen Ampel-Vertreter*innen deutlich.

So zum Beispiel die erste parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic: Der Polizeibeauftragte solle strukturelle Probleme wie Racial Profiling oder rechtsextreme Chatgruppen aufklären und grundsätzlich bearbeiten. So werde „eine echte Fehlerkultur etabliert“.

Und SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann ergänzt: Der neue Polizeibeauftragte setze „einen neuen Standard für eine moderne Polizei in unserem demokratischen Rechtsstaat“ und könne „als Vorbild für demokratisch und extremismusresistente Polizeien dienen“.

Apropos: Zuständig wird der Bundes-Polizeibeauftragte nur für Bundesbehörden wie Bundespolizei und BKA sein. Die Bundesländer müssen eigene Regeln für eine echte und transparente Fehlerkultur etablieren. Elf der 16 Bundesländer haben dafür zum Beispiel Landes-Polizeibeauftragte eingeführt.


Geschrieben von: Technik Team

Technik Team