Skandal! Deutschland weist Tunesierin aus psychiatrischer Klinik aus

Wegen akuter Suizdgefahr wurde eine Frau in einer psychiatrischen Klinik behandelt. Bis die Polizei kam und sie von der Station aus abschob.

Wegen akuter Suizdgefahr wurde eine Frau in einer psychiatrischen Klinik behandelt. Bis die Polizei kam und sie von der Station aus abschob.

Es passierte – wie so oft – mitten in der Nacht: In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurde eine lesbische Frau aus Tunesien, die Patientin in der Psychiatrischen Klinik Rickling in Schleswig-Holstein war, von Polizeibeamt*­innen abgeholt und abgeschoben.

Die Frau war aufgrund ihrer Homosexualität in Tunesien verfolgt worden und hatte zuerst in Schweden Schutz gesucht. Dort wurde ihr Asylantrag jedoch abgelehnt und die Abschiebung angekündigt. Daraufhin floh die 37-Jährige nach Deutschland. Hier engagierte sie sich in der QUREMI-Gruppe, einem Netzwerk queerer Geflüchteter und anderer Menschen mit Migrationsgeschichte, in Kiel.

Bürokratie vor Menschlichkeit

Doch auch ihr soziales Engagement schützte sie nicht: Stattdessen wurde im Rahmen der Dublin-III-Verordnung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zuständigkeit Schwedens festgestellt und die Rückführung angekündigt.

Für die junge Frau ein SCHOCK! Und eine immense psychische Belastung. Zu viel für die Tunesierin: Als sie nämlich von den behördlichen Plänen erfuhr, beging sie einen Suizidversuch und kam in die besagte Klinik. Dort wurde sie behandelt, machte Fortschritte. Bis sie mitten in der Nacht abgeholt wurde.

Inzwischen befindet sie sich in einem Abschiebegefängnis im Süden von Schweden. Die evangelische Nordkirche, die die Klinik betreibt, in der die Frau untergebracht war, ist erschüttert. In einer Stellungnahme weist sie verzweifelt darauf hin, dass ihr in Tunesien “als lesbische Frau Gefahr für Leib und Leben droht”.

Abschiebungen trotz Behandlung rechtlich möglich

“Dass eine Abschiebung aus einer laufenden Behandlung im Krankenhaus erfolgt, ist ein Skandal”, kritisierte Dietlind Jochims, Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, weiter. “Zusätzlich alarmiert uns, wenn in einer kirchlichen Einrichtung die Patientensicherheit nicht gewährleistet scheint.”

Besonders skandalös: Die Sprecherin der in Schleswig-Holstein für Abschiebungen zuständigen Ministerin Aminata Touré (Grüne) kritisierte den Vorgang nicht. Stattdessen teilte sie lediglich mit, dass “alles rechtmäßig gelaufen” sei.

Mag sein.

Denn ein Einzelfall ist die junge Tunesierin nicht: Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Schleswig-Holstein kein generelles Verbot für Abschiebungen aus psychiatrischen Kliniken.

Aber wie kann man es verantworten, Menschen in schwersten Krisen nicht zu helfen, sondern sie – im Gegenteil – in zusätzliche Gefahr zu bringen?


Geschrieben von: Technik Team

Technik Team