Wir müssen uns entscheiden: Zukunft retten oder Schuldenbremse verteidigen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Corona-Schulden dürfen nicht für den Klimaschutz verwendet werden. Wir müssen endlich einsehen, dass die Schuldenbremse eine schlechte Idee war, kommentiert REVOLTE-Autor Jan Bühlbecker.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt der Ampelregierung von 2021 für nichtig erklärt. Der Bund darf das Geld, das für die Bekämpfung der Corona-Krise bestimmt war, nicht für den Klimaschutz verwenden.

Hintergrund: Im April 2021 hatte die damalige Bundesregierung, CDU/CSU und SPD, den Haushalt durch eine Kreditermächtigung für die Bekämpfung der Corona-Folgen um 60 Milliarden Euro aufgestockt. Weil das Geld aber nicht abgerufen wurde, schichtete die Ampel es um – aus Corona-Kohle wurde der sogenannte Klima- und Transformationsfond (KTF).

Dagegen klagten die Bundestagsageordneten der Union. Ihre These: Damit hätte die Ampel die Schuldenbremse unzulässig ausgetrickst. Heute urteilte das Bundesverfassungsgericht. Und – siehe oben – die Konservativen bekamen Recht.

Was der Verlust der 60 Milliarden für uns bedeutet

Diese Entscheidung reißt ein 60 Milliarden großes Loch in den Haushalt der Bundesregierung! Jetzt fehlen 60 Milliarden Euro für diverse Klimaschutzprojekte!

Denn der KTF beinhaltet Programme für mehr Klimaschutz, Entlastungen für Verbraucher*innen, für die Ansiedlung von Zukunftstechnologien und die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft.

Finanziert werden sollen zum Beispiel Fördermittel für die klimafreundliche Sanierung von Wohnhäusern und den Austausch alter Öl- und Gasheizungen. Bürger*innen und Unternehmen sollen aus dem Fonds bei den Strompreisen entlastet werden. Weitere Mittel waren für Elektromobilität, Wasserstoffwirtschaft und den Ausbau von Schienenwegen vorgesehen. Auch staatliche Fördergelder für die Ansiedlung großer Halbleiter-Fabriken wie die des US-Chipherstellers Intel in Magdeburg kommen aus dem KTF.

Das Urteil war zu befürchten. Die Schuldenbremse ist streng.

Und sie ist Mist!

Denn es kann doch nicht in unserem Interesse sein, dass die Transformation zur Klimaneutralität jetzt auf der Strecke bleibt. Unsere Zukunft ist zu wichtig, um sie an die schwarze Null zu verlieren.

Schuldenbremse? Viel eher Zukunftsbremse!

Bei der Einführung der Schuldenbremse wurde oft von der “schwäbischen Hausfrau”, die nicht mehr ausgibt, als sie einnimmt, gesprochen. Doch die Metapher war schon damals Quatsch: Denn wenn “die schwäbische Hausfrau” ein Häusle baut, also in ihre Zukunft investiert, nimmt sie natürlich einen Kredit auf. Weil sich diese Rechnung lohnt: Schulden jetzt, ein Haus für sich und ihre Kinder (und deren Kinder).

Übrigens: Auch Unternehmen handeln so. VW plant zum Beispiel gerade Investitionen in Klima und Transformation in Höhe von 180 Milliarden Euro für die nächsten 5 Jahre. 180 Milliarden!

Zurecht.

Aber der Staat opfert seine Macht der Schuldenbremse? UNVERANTWORTLICH!

Klimagerechtigkeit, also die schnelle Transformation zur Klimaneutralität ohne unverhältnismäßige Mehrbelastungen für Verbraucher*innen und ohne, dass tarifgebundene Industriearbeitsplätze verloren gehen, ist eine so wichtige gesellschaftliche Aufgabe, dass es richtig ist, dafür Staatsschulden zu machen. Ebenso für internationalen Klimaschutz.

Und das gilt auch beim Bau von zusätzlichen Wohnraum, beim Ausbau der Ganztagsbetreuung, bei der Ausfinanzierung eines zukunftssicheren Gesundheitsversorgung und bei der Schaffung eines flächendeckenden ÖPNV-Netzes. Oder hat irgendjemand ERNSTHAFT lieber weniger Staatsschulden als funktionierende Schulen für die Kinder und Krankenhäuser für die Großeltern?!

Das Urteil ist darum auch ein Fingerzeig: Wir müssen uns entscheiden, was wir retten wollen, unsere Zukunft – oder die Schuldenbremse. Beides geht nicht.

Für mich steht darum fest: Beim Klima- und Transformationsfond darf nicht gespart werden.

Aber die Schuldenbremse müssen wir abschaffen.


Geschrieben von: Technik Team

Technik Team