
In den letzten Wochen attackierte die CDU-Spitze das Asylrecht scharf. Eine Umfrage zeigt nun: Die Deutschen unterstützen diesen Kurs nicht.
Unsere Verfassung ist eindeutig: “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht”, heißt es unmissverständlich in Artikel 16 des Grundgesetzes.
Dieser Satz ist eine HISTORISCHE ERRUNGENSCHAFT!
Denn nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verhandelte ihn der Verfassungsexperte Carlo Schmidt (SPD) ganz bewusst ins Grundgesetz. Viele von Schmidts politischen Weggefährten hatten vor der Nazi-Herrschaft fliehen, selbst Asyl beantragen müssen.
Nicht allen gelang die Flucht. Ganzen Gruppen vom NS-Regime Verfolgte, darunter insbesondere Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Queers, aber auch Zeug*innen Jehovas, wurde die Ausreise verwehrt. Und selbst wenn ihnen die Flucht gelang, weigerten sich viele Staaten, sie aufzunehmen.
CDU-Spitzenpolitiker greift Grundgesetz scharf an
DAS DARF SICH NICHT WIEDERHOLEN. Deswegen ist im Grundgesetz, unserer Verfassung, das Grundrecht auf Asyl verankert. Alle Menschen, die nach Deutschland fliehen, haben Anspruch auf eine individuelle Prüfung ihres Falls.
Heißt: Den Satz aus dem Grundgesetz will Frei streichen! Grundgesetz-Gegner CDU?
Schallende Ohrfeige: Selbst Mehrheit der CDU-Wähler*innen widerspricht Frei
Eine Mehrheit der Deutschen sieht das so – und widerspricht CDU-Star Frei deutlich: 64% der Deutschen wollen das Asylrecht in seiner bestehenden Form erhalten, nur knapp 30% unterstützen den CDU-Vorschlag. EINE SCHALLENDE OHRFEIGE FÜR DEN MERZ-, äh, RECHTSRUCK DER UNION!
Danke Deutschland!
Abgelehnt wird Freis Vorschlag übrigens besonders von Wähler*innen der Ampel: Unter den Anhänger*innender Grünen sind fast 90% für die bestehenden Regelung, bei der FDP sind es 84%, bei der SPD auch fast 80% Prozent.
Das zeigt: Vom Rechtsruck der CDU profitiert nur eine Gruppe – die AfD. Und die Union muss sich entscheiden, ob sie diesen Weg wirklich weitergehen will.