Geschichtsvergessen! CDU-Star will Asylrecht aushebeln

Thorsten Frei will, dass es keine individuelle Einzelfallprüfung von Asylanträgen mehr gibt. Stattdessen will er Haftlager. Und verbreitet Vorurteile.

Unsere Verfassung ist eindeutig: “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht”, heißt es unmissverständlich in Artikel 16 des Grundgesetzes.

Dieser Satz ist eine HISTORISCHE ERRUNGENSCHAFT!

Asylrecht ist unser historischer Auftrag

Denn nach dem Ende des zweiten Weltkriegs verhandelte ihn der Verfassungsexperte Carlo Schmidt (SPD) ganz bewusst ins Grundgesetz. Viele von Schmidts politischen Weggefährten hatten vor der Nazi-Herrschaft fliehen, selbst Asyl beantragen müssen.

Nicht allen gelang die Flucht. Ganzen Gruppen vom NS-Regime Verfolgte, darunter insbesondere Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Queers, aber auch Zeug*innen Jehovas, wurde die Ausreise verwehrt. Und selbst wenn ihnen die Flucht gelang, weigerten sich viele Staaten, sie aufzunehmen.

DAS DARF SICH NICHT WIEDERHOLEN. Deswegen ist im Grundgesetz, unserer Verfassung, das Grundrecht auf Asyl verankert. Alle Menschen, die nach Deutschland fliehen, haben Anspruch auf eine individuelle Prüfung ihres Falls.

Haftlager für unschuldige

Doch genau die will die Union jetzt BEENDEN! Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und damit Merz’ zweiter Mann im Bundestag, sagt: “Aus dem Individualrecht auf Asyl muss eine Institutsgarantie werden.”

Heißt: Den Satz aus dem Grundgesetz will Frei streichen! Grundgesetz-Gegner CDU?

Es wäre ein Bruch mit dem Nachkriegsversprechen der Bundesrepublik, im Bewusstsein der eigenen Geschichte, dafür zu sorgen, dass Verfolgte Schutz finden können. ZIEMLICH HEFTIG!

Doch das ist noch nicht alles. In seinem Gastbeitrag für die FAZ schreibt Frei nämlich weiter: “Eine Antragstellung auf europä­ischem Boden wäre nicht länger möglich, der Bezug von Sozialleistungen und Arbeitsmöglichkeiten umfassend ausgeschlossen.”

Was heißt das?

Wenn Frei Schutzsuchenden verbieten will, in Europa einen Asylantrag zu stellen, muss er sie an der Einreise nach Europa hindern. Das setzt Haftlager an allen EU-Außengrenzen voraus. UNSCHULDIGE EINSPERREN? Wie passt das zum christlichen Menschenbild, Herr Frei?!

Mit Vorurteilen gegen Fakten

Das Anspielen auf Sozialleistungen hingegen bedient hingegen rassistische Vorurteile. Und das völlig zu Unrecht. Denn Asylsuchende werden sehr gut in den Arbeitsmarkt integriert, leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel.

Lobt zum Beispiel Andrea Nahles, Chefin der Bundesagentur für Arbeit: “Viele Geflüchtete sind nach Deutschland gekommen und überdurchschnittlich gut in den Arbeitsmarkt integriert worden.” Die von Rechten befürchtete “Einwanderung in die Sozialsysteme” GIBT ES SCHLICHTWEG NICHT!

Und noch eine dritte Falschbehauptung stellt CDU-Spitzenpolitiker Thorsten Frei auf: “Wer es einmal nach Europa geschafft hat, kann bleiben, gleichgültig ob er unseres Schutzes bedarf oder aus ökonomischen Gründen il­legal einwandert.”

Auch das stimmt nicht. In den letzten Jahren wurden allein aus Deutschland immer zwischen 11.000 und 13.000 Menschen abgeschoben.

Aber Frei spielt hier auf die immer wieder durch die Medien geisternde Zahl von 300.000 ausreisepflichtigen Menschen an. Das Problem: Sie stimmt nicht. 250.000 von ihnen haben nämlich eine Duldung, halten sich also legal in Deutschland auf, weil sie berufstätig sind, sich um Angehörige kümmern, selbst krank sind oder in ihr Herkunftsland aus guten Gründen nicht abgeschoben werden kann.

Fassen wir zusammen: Thorsten Frei will das Recht auf eine individuelle Prüfung eines Asylantrags streichen und damit das Grundrecht auf Asyl kippen. Das ist geschichtsvergessen. Und er verbreitet rassistische Vorurteile und nährt Falschbehauptungen. Das ist unanständig. Und gefährlich.

Der Werteverfall bei der Union schreitet voran. Schlimm, das mitansehen zu müssen!


Geschrieben von: Technik Team

Technik Team