Arbeitgeber-Lügen zu Streiks: Glaubt ihnen nicht!

An Flughäfen, bei der Post und im öffentlichen Dienst: Gerade gibt es in Deutschland wieder Warnstreiks. Der Grund: Die Arbeitgeber haben in den Tarifverhandlungen keine annehmbaren Angebote vorgelegt. Und jetzt wollen sie den Beschäftigten auch noch ihre Rechte nehmen.

An Flughäfen, bei der Post und im öffentlichen Dienst: Gerade gibt es in Deutschland wieder Warnstreiks. Der Grund: Die Arbeitgeber haben in den Tarifverhandlungen keine annehmbaren Angebote vorgelegt. Und jetzt wollen sie den Beschäftigten auch noch ihre Rechte nehmen.

Das Recht der Arbeitnehmer*innen zu streiken wird ihnen im Grundgesetz garantiert. Artikel 9 unserer Verfassung erlaubt nicht nur die Gründung von Gewerkschaften, sondern ausdrücklich auch Arbeitskämpfe. Und die dürfen laut Grundgesetz  nicht behindert werden – wenn sie den Verhandlungen um einen Tarifabschluss dienen.

Dabei sind Streiks auch für betroffene Arbeitnehmer*innen unbequem. Sie begeben sich in einen öffentlich ausgetragenen Konflikt und bekommen mit dem Streikgeld weniger als sie regulär verdienen würden. Und: Sie müssen an Streikaktionen teilnehmen. Wer nicht demonstriert, kriegt gar kein Geld. Faulenzen? Is’ nicht! Das zeigt: Niemand streikt gerne, aber…

…Streiks sind nötig! Das zeigen zum Beispiel die aktuellen Tarifrunden der Gewerkschaft ver.di: Denn ver.di fordert in den aktuellen Verhandlungen zwar 10,5% mehr Geld, aber das ist nur fair nach drei Corona-Jahren und aktueller Horror-Inflation. Doch statt einzuschlagen, vertagten die Arbeitgeber die Verhandlungen.

ver.di-Vize Christine Behle erklärt dazu: “Die Beschäftigten, die gerade an den Flughäfen häufig prekär beschäftigt sind, brauchen jetzt Zeichen von den Arbeitgebern, dass sie sich bewegen, und sie brauchen vor allem schnell deutlich mehr Geld. Denn jetzt sind ihre Kühlschränke zu füllen, hohe Mieten zu zahlen und extrem gestiegene Energiekosten zu begleichen.”

Post droht Arbeitnehmer*innen in Tarifverhandlungen

Doch das knappe Geld ist nicht nur die einzige unfaire Widrigkeit, mit der sich die ver.di-Mitglieder in den aktuellen Tarifrunden auseinandersetzen müssen. Die Deutsche Post, bei der neben dem öffentlichen Dienst und Flughäfen ebenfalls Tarifverhandlungen laufen, drohte beispielsweise ganz offen mit Tarifflucht, um faire Tarifabschlüsse zu umgehen.

CDU-Arbeitgeber im Konflikt mit dem Grundgesetz

Trotzdem erfährt ver.di ebenso wie die anderen Gewerkschaften wenig Solidarität. Letzte Woche berichtete REVOLTE beispielsweise über diese CD-Unverschämtheit: 

Der CDU-Arbeitgeberflügel will das Streikrecht einschränken. Streiks sollen nur noch nach Schlichtungsverfahren und Urabstimmung unter den Gewerkschaftern stattfinden und generell nicht in Bereichen der kritischen Infrastruktur stattfinden dürfen. Ein massiver Eingriff in die Freiheit der Gewerkschaften!

Die Chefin der CDU-Arbeitgeber, Gitta Connemann, meinte in der BILD: “Eine Gewerkschaft darf nicht ein ganzes Land für ihre Interessen in Geiselhaft nehmen.”

Und obwohl sich Connemann und ihre Lobby-Bande damit gegen die Corona-Held*innen zum Beispiel in Kindertagesstätten und Gesundheitsämtern – beides kritische Infrastruktur, wo die CDU-Arbeitgeber Streiks verbieten wollen! – stellte, fand sie schnell einen prominenten Nachahmer: Auch Steffen Kampeter, Chef der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber (BDA), fordert einen Streik-Stop.

Dreiste Lüge des Arbeitgeber-Bosses über Tarifbindung

Doch BDA-Boss Kampeter argumentiert NOCH DREISTER: “Ein Gesetz, das klar macht, dass Arbeitskämpfe Ausnahmen bleiben sollen, kann auch ein Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung sein.”

Streik-Verbot für Tarifbindung? Wer so argumentiert, versündigt sich am Grundgesetz! Denn selbst das Bundesarbeitsgericht erklärte in einer Grundsatzentscheidung: “Tarifautonomie ohne Streikrecht ist nichts anderes als ‘kollektives Betteln’!“

Kein Wunder, dass dem Arbeitgeber-Sprecher das gefällt…

Doch es wird noch dreister: Kampeter und diverse BDA-Mitgliedsverbände halten zwar gerne festliche Sonntagsreden über die Bedeutung der Tarifautonomie, in der Praxis aber sind sie bedeutende Tarifflucht-Helfer!

Denn eigentlich führt die Mitgliedschaft eines Unternehmens im Arbeitgeberverband dazu, dass für das Unternehmen die zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft verhandelten Tarifverträge gelten. Doch Kampeter und Konsorten erfanden eine Ausnahme: Die sogenannte O. T.-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband.

O. T.-Mitgliedschaft bedeutet: Mitgliedschaft ohne Tarifbindung. Heißt: Die Unternehmen profitieren zwar trotzdem von der Verbandsmitgliedschaft, müssen ihre Mitarbeiter*innen aber nicht nach Tarif bezahlen. JEMAND WIE BDA-CHEF KAMPETER IST KEIN EXPERTE FÜR TARIFBINDUNG, SONDERN VORTURNER FÜR TARIFFLUCHT!

Tarifautonomie sichert Wohlstand und Demokratie

Klar, die Flugausfälle am Flughafen nerven. Aber die mangelnde Verhandlungsbereitschaft der öffentlichen Arbeitgeber und die Drohungen der Post-Bosse zeigen, wie wichtig das Streikrecht der Gewerkschaften ist. Nur die Möglichkeit, notfalls in den Arbeitskampf zu ziehen, garantiert Arbeitnehmer*innen kollektive Augenhöhe in Verhandlungen. Und das ist eine wesentliche Errungenschaft sozialer Marktwirtschaft.

Wenn darum demnächst der Bus bestreikt wird, im Bürger*innenamt niemand ans Telefon geht oder die Postsendung ein paar Tage später kommt: stark bleiben! Die Kolleg*innen verteidigen mit ihrem Streik unseren Wohlstand und die Stabilität unserer Demokratie.

Auch wenn CDU und Arbeitgeber-Bosen das nicht gefällt…


Geschrieben von: Technik Team

Technik Team