Was der Fall Halema mit dem AfD-Verbot zu tun hat

Gegen den AfD-Abgeordneten Daniel Halemba wird unter anderem wegen Volksverhetzung ermittelt. Außerdem ist der 22-jährige bewaffnet. Die Frage nach einem AfD-Verbot macht das dringender, kommentiert REVOLTE-Autor Jan Bühlbecker.

An der konstituierenden Sitzung des bayerischen Landtags konnte Daniel Halemba (AfD) nicht teilnehmen.

Als die Namen aller Landtagsabgeordneten verlesen wurde, kommentierte der Schriftführer seinen Namen mit: “entschuldigt”.

Der Grund: AfD-POLITIKER HALEMBA WAR VOR DER SITZUNG FESTGENOMMEN WORDEN!

Mittlerweile wurde er aus der Untersuchungshaft gegen Auflagen entlassen, wie die Staatsanwaltschaft betont. Doch das Verfahren gegen ihn läuft natürlich weiter.

REVOLTE berichtete bereits vor der Festnahme, weswegen gegen AfD-Hetzer Halemba ermittelt wird: Volksverhetzung. Außerdem geht es um das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole.

“Sieg Heil”, Himmler-Autogramm und Waffen: Das Leben von Daniel Halemba

Doch längst ist klar: Es geht um einen besonders schweren Fall.

Denn im Verbindungshaus seiner Burschenschaft soll Daniel Halemba einen Gästebucheintrag mit “Sieg Heil” unterzeichnet haben. In seinem Zimmer wurde der Abdruck eines mit Doppelsigrune, ein in Deutschland verbotenes Symbol, versehenen SS-Befehls von Heinrich Himmler gefunden. Außerdem war ganze Haus der “Burschis” voller Nazi-Devotionalien sowie antisemitischer Schriften.

Der Spiegel berichtet darüber hinaus, dass Daniel Halemba bereits an rechtsradikalen Demonstrationen, zum Beispiel von der Identitären Bewegung teilgenommen hat.

Doch es geht noch weiter: Die Polizist*innen fanden im Haus von Halembas Burschenschaft auch WAFFEN! Schlagringe, eine Machete, Schlagstöcke, ein Einhandmesser und eine Schreckschusswaffe.

Alles, wirklich alles spricht dafür, dass Daniel Halemba ein bewaffneter Neonazi ist – und als solcher in einen deutschen Landtag gewählt wurde!

Fall Halemba ermöglicht endlich ein AfD-Verbotsverfahren, erklärt Internet-Anwalt Jun

Und das macht ein AfD-Verbot drängender.

Findet auch der renommierte Rechtsanwalt Chan-jo Jun, den wir übrigens schon einmal interviewt haben. Jun schreibt auf BlueSky, einer Twitter-Alternative: Die “Schwierigkeit (bei einem Verbotsverfahren, Anm. d. Red.) war bisher die Zurechnung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen von Anhängern oder Kommunalpolitiker*innen zur offiziell grundrechts-freundlichen Partei.” 

Mit Halema, so Jun weiter, “schickt die AfD einen Mann, gegen den schon vor Wahl einschlägig ermittelt wurde, in den Landtag.”

Und das sei eine neue Dimension, findet der Anwalt: “Bestrebungen, Äußerungen und vor allem Handlungen von Kandidaten auf Spitzenplätzen muss sich die Partei zurechnen lassen und kann sich nicht auf plötzlich und unerwartete Irrläufer berufen, wenn die Anknüpfungstatsachen schon vor der Wahl bekannt waren.”

Auch dass das NPD-Verbotsverfahren an “fehlenden Gestaltungsmöglichkeiten” der Partei gescheitert ist und auch die AfD (noch) an keiner Regierung beteiligt ist, ist dabei laut Jun auch kein Argument mehr gegen ein Verbot: “Für Gestaltungsmöglichkeiten muss man nicht auf Regierungsverantwortung wareten. Die AfD besetzt und leitet wichtige Ausschüsse und bestimmt z.B. mit ihren Kandidaten auch die Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes.” In Sonneberg (Thüringen) stellt sie darüber hinaus den Landrat, in einer Kommune in Sachsen-Anhalt einen Bürgermeister.

Die AfD verbieten heißt die Demokratie zu verteidigen!

Ich finde: DIESE EINORDNUNG MACHT MUT! Ein AfD-Verbot ist juristisch möglich – und politisch nötig!

Denn die AfD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Ihre Bundestagsabgeordnete bezeichnen sich selbst als “freundliches Gesicht des NS”, in internen Chats sprechen sie darüber, sich für eine finale Schlacht um Deutschland “zu bewaffnen”, ihr Ehrenvorsitzender nannte die Nazi-Dikatur “einen Vogelschiss” in der deutschen Geschichte, ihre Spitzenfunktionär*innen verwenden REGELMÄßIG NS-Vokabular und das sind nur einige, besonders krasse Beispiele. Von so ziemlich allen AfD-Politiker*innen findet man entweder rassistische, ableistische oder queerfeindliche Äußerungen – und Wortmeldungen, die die volksverhetzenden Botschaften anderer AfD-Mitglieder relativieren.

Die AfD war außerdem in den Mord an Walter Lübcke verwickelt, hat das Denken des Halle-Attentäters geprägt und – ach ja! – eine Ex-AfD-Abgeordnete, die IMMER NOCH Mitglied der Partei ist, sitzt weiter in Haft, weil sie mit einer riesigen bewaffneten Reichsbürger-Zelle einen Staatsstreich geplant haben soll.

Politisch ist Halemba also kein Einzelfall.

Und wenn die Besonderheit, dass seine Verfassungsfeindlichkeit schon VOR DER WAHL bekannt war, juristisch einen so gewaltigen Unterschied macht, dann sollten wir das jetzt nutzen, um unsere Demokratie zu verteidigen.

Und “unsere Demokratie verteidigen” bedeutet, dass eine Partei, die bewaffnete Neonazis in Parlamente bringt und insgesamt der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland ist, verboten gehört.

Es braucht ein #AfDVerbotJETZT!


Geschrieben von: Technik Team

Technik Team